Montag 24. Juni 2024, 18:40
Hallo zusammen,
ich hab da eine Frage:
wer bekommt Grabungserlaubnis nach Paragraph 13 und wer nach Paragraph 15???
Grüße Andreas
Dienstag 25. Juni 2024, 18:04
Servus,
braucht man die ?
Dienstag 25. Juni 2024, 19:53
Hallo
Wer auf bestimmten Flächen oder in einem Gewässer nach archäologischen Relikten (Münzen filigrane Schmuckstücke, uralte Waffen, Relikte aus vergangenen Zeiten) suchen möchte, benötigt für die Ausübung dieses Hobbies in Nordrhein-Westfalen eine sog. Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW.
LG Andy
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