Dienstag 2. August 2022, 20:29
Dienstag 2. August 2022, 21:54
„Wir schützen bayerisches Kulturgut: Denn mit der Einführung eines ‚Schatzregals‘ und dem Verbot der Sondensuche auf Bodendenkmälern schieben wir dem Raubbau an Bodendenkmälern endgültig den Riegel vor.“
Das Sondeln auf, oder in der Nähe von Bodendenkmälern war doch schon immer verboten…
Oder hab ich den Groschen mal wieder nicht fallen hören
Dienstag 2. August 2022, 22:21
Man muss den vorgeschlagenen Gesetzestext erst mal lesen. Aber die Art und Weise ist ja wieder mal typisch : Wir müssen die Archäologie energetisch
nachhaltig gestalten ( !?

) und - ach ja, nebenbei - führen wir das Schatzregal ein. Wenn es so kommt, wie in den anderen
BL, dann reiht sich BY jetzt endgültig in das post-/neokommunistische Enteignungsregime ein. Da bin ich neugierig, wie sich die Bauern positionieren,
wenn jetzt jeder rostige Nagel auf dem Acker dem Staat gehört , von den Relikten der Urgroßväter, die schon auf dem Feld gearbeitet haben, mal
abgesehen.....
Leute, Leute, eine Gesellschaft zeichnet sich da am Horizont ab

... aber Freiheit wird ja allgemein überbewertet!
karuna
Mittwoch 3. August 2022, 06:44
Die Archis & Denkmalpfleger wollen es ihren Kollegen in den anderen Bundesländern NUR gleich tun u. auch weniger arbeiten.
Das erreichen sie hiermit SICHER denn wer meldet denn dann noch seine Funde wenn er sie eh nicht mehr zurück bekommt
Mittwoch 3. August 2022, 08:28
Ich habe mich ins Thema „Schatzregal“ noch nicht richtig eingelesen, aber ist es nicht so das man dann entsprechend entschädigt wird, wenn man Funde abgeben muss?! Keine Ahnung ob das dann Witzbeträge sind oder nicht, aber wenn ich z.B. nen Gold Aureus für 4000€ finde können die einen doch nicht mit 50€ abspeisen, oder??
MfG
Mittwoch 3. August 2022, 09:16
Javaanse hat geschrieben:Ich habe mich ins Thema „Schatzregal“ noch nicht richtig eingelesen, aber ist es nicht so das man dann entsprechend entschädigt wird, wenn man Funde abgeben muss?! Keine Ahnung ob das dann Witzbeträge sind oder nicht, aber wenn ich z.B. nen Gold Aureus für 4000€ finde können die einen doch nicht mit 50€ abspeisen, oder??
MfG
Aber jetzt ganz sicher denn vor dem Schatzregal hast Du 2000€ u. der Eigentümer 2000€ bekommen. Die Preistabelle für zukünftige Funde liegt bestimmt auch schon im Schubladen bei den werten Herren u. wird auch bald Publik werden.
Letztendlich werden sie dir mit allen gesetztlichen Konsequenzen auf die Birne

das Du gar keinen Anspruch mehr erheben willst
Mittwoch 3. August 2022, 09:19
In meinen Augen ändert sich jetzt nur die Anlaufstelle für gute Funde:
ALT: Denkmalämter/Archis
NEU: Ebay / Darknet
Mittwoch 3. August 2022, 09:22
…ist anscheinend schon alles beschlossene Sache! Dieser Artikel stand heute in der Süddeutschenzeitung
https://www.sueddeutsche.de/bayern/raub ... -1.5632523Leider wird der Staat damit leider genau das Gegenteil erreichen und die Fundmeldungen werden auf ein historisches Tief sinken, wie Coini schon angemerkt hat. Aber die Archis lachen sich ins Fäustchen, obwohl das eigentlich eine klare „lose-lose-situation“ ist…
Zuletzt geändert von
Javaanse am Mittwoch 3. August 2022, 09:44, insgesamt 1-mal geändert.
Mittwoch 3. August 2022, 09:30
… und was soll eigentlich die Sch…. mit dem Verbot des Sondelns auf Bodendenkmälern?!!! Das war doch schon immer verboten!!! Das schreiben die nur damit generell alle Sondengänger als Raubgräber da stehen…
Mittwoch 3. August 2022, 10:06
Javaanse hat geschrieben:… und was soll eigentlich die Sch…. mit dem Verbot des Sondelns auf Bodendenkmälern?!!! Das war doch schon immer verboten!!! Das schreiben die nur damit generell alle Sondengänger als Raubgräber da stehen…

Willkommen im deutschen Gesetzesdschungel
Mittwoch 3. August 2022, 10:14
Die Archis habens jetzt auch nicht mehr leicht, denn die Funde werden nicht mehr vor der Tür bei Ihnen abgegeben sondern
ein jeder von Ihnen braucht jetzt einen PC & einen Ebayaccount um gute Stücke ersteigern zu können (wenn der Staat das Geld hierfür zur Verfügung stellt)
Schade eigentlich nur wenn man den Spatz schon in der Hand hält aber die Taube auf dem Dach bevorzugt
Mittwoch 3. August 2022, 10:31
Wie soll das jetzt dann ablaufen?? Müssen jetzt generell ALLE Funde gemeldet werden und das LfD entscheidet dann was ein Schatz ist und was nicht??
Ich kann auf der Homepage vom BlfD nichts finden dazu…
Mittwoch 3. August 2022, 15:31
Bayern hat 71 Landkreise. Wenn in jeden Landkreis ein Beamter eingesetzt werden muss um dem Gesetz zu genügen, kostet das den Freistaat 2,7 Mio. € im Jahr.
Um wirtschaftlich zu bleiben, müssen pro Landkreis mindestens 8 Sondengänger im Jahr gefasst werden und jeder davon im Besitz von Funden im Wert von mindestens 4.700 € gewesen sein.
Da können wir uns noch so anstrengen, dass schaffen wir nie.
Bei den rund 600 Grabungen die jährlich in Bayern stattfinden, gibt es an diesen Orten danach kein Bodendenkmal mehr.
Es bleibt für uns nur noch die ausgeräumte Fläche übrig.
Da etwas zu finden, das wäre eine Blamage für die Archäologen und wird sicher auch noch verboten.
Für die Landesämter ist es einfach nur schön und reiner Luxus, über das Instrument "Schatzregal" zu verfügen.
Wir können uns mit jeder Situation und den unterschiedlichsten Interessen arrangieren.
Vielerorts wird unsere Mitarbeit sehr geschätzt.
Ausgangspunkt:
https://www.blfd.bayern.de/abteilungen/ ... index.html
Mittwoch 3. August 2022, 15:51
Na ich bin ja dann mal gespannt wie dass alles im Detail aussehen wird. Das Schatzregal wir ja dann erst nach der Sommerpause des Bayrischen Landtags kommen. Die erste Sitzung ist da für 27.09 geplant. Man kann aber mit Sicherheit davon ausgehen dass das Schatzregal nicht rückwirkend angewendet werden darf. Bis zur tatsächlichen Einführung gelten also noch die alten Regeln. Nur so zur Info, falls jemand bis dahin noch nen Sensationsfund macht ;-)
MfG
Mittwoch 3. August 2022, 19:19
Dann gehe ich gleich jetzt zum Sondeln, bis später
Mittwoch 3. August 2022, 20:24
Hier das Ergebnis von gerade eben, ist das für den Archi interessant wird dann man Feld zum Bodendenkmal - denke ich hänge dieses Hobby an den Nagel - wollen die das erreichen?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Mittwoch 3. August 2022, 22:01
Schratzl hat geschrieben:Hier das Ergebnis von gerade eben, ist das für den Archi interessant wird dann man Feld zum Bodendenkmal - denke ich hänge dieses Hobby an den Nagel - wollen die das erreichen?
Klassischer Fall von Raubgräberei - schäm dich!
vg
karuna
Mittwoch 3. August 2022, 22:11
Schöne Funde! Der Hahn und das Kreuz gefallen mir besonders :-) Die Münze scheint aufgrund der Form auch interessant zu sein. Was ist das für eine?
MfG
Donnerstag 4. August 2022, 04:36
Karuna:
Javaanse: ist ein Regensburger Heller
Sonntag 16. Oktober 2022, 13:00
…hier ein Einblick in das kommende Bayrische Schatzregal. Zusammengefasst: Der Finder hat erst ab einem Objektwert von mindestens 1000€ Anspruch auf eine „Belohnung“, die dann mit dem schon bekannten Finderlohn (3% ab 500€) abgegolten ist. Die Belohnung wurde bewusst so niedrig angesetzt, um keine Anreize zur vorsätzlichen Suche nach Bodendenkmälern zu geben, so heißt es in dem Schrieb. Der Finder bzw. Grundstückseigentümer müssen indirekt auch für die Restaurierung aufkommen, da diese Kosten von der Belohnung abgezogen werden…
Am besten ihr lest euch das selber mal durch, aber haltet am besten nen Eimer bereit
https://www.stmwk.bayern.de/download/21 ... yDSchG.pdf
Sonntag 16. Oktober 2022, 13:19
erledigt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Sonntag 16. Oktober 2022, 13:36
Wo findet sich jetzt der zuständige Beamte der mir bestätigt dass ich all meine Schätzchen schon vor dem Schatzregal GEKAUFT habe ?
Sonntag 16. Oktober 2022, 15:23
Aber wann ist es Aktuell mit Ansage und wo sollen nun die "Regelkonformen" Sondengänger ihre NFG herbekommen steht das auch schon geschrieben
oder wurde das mal wieder nicht bedacht
Sonntag 16. Oktober 2022, 15:58
Was hat ein Schatzregal mit dem ewigen Schwachsinn einer sinnfreien NFG zu tun ?
Sonntag 16. Oktober 2022, 16:24
Eine NFG wird es nicht geben und wird auch nicht nötig sein. Nur für denkmalgeschützte Flächen braucht man ne Ausnahmegenehmigung. Diese wird aber nur privaten Grabungsfirmen, Kampfmittelräumdiensten usw. erteilt. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, würde mich auch interessieren…
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