Hier kann man über alles sprechen,was in kein anderes Forum passt
Donnerstag 8. Oktober 2015, 13:09
Und jetzt zu etwas völlig anderem.
Ich habe eine Anzeige in ebay Kleinanzeigen geschaltet wo ich Bauern um eine Sucherlaubniss bitte und sich mit mir in verbindung zu setzen.
wollte mal hören ob das ok so ist oder ob man es noch freundlicher gestalten kann.
http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze ... 5-291-7682
Donnerstag 8. Oktober 2015, 13:36
Also ich habe an dieser Methode Zweifel, warum sollte sich der Bauer bei dir melden?
Ich geh einfach hin, auf den Hof oder am Acker, meine Erfahrung damit ist recht gut.
Donnerstag 8. Oktober 2015, 14:41
Ansuz hat geschrieben:Also ich habe an dieser Methode Zweifel, warum sollte sich der Bauer bei dir melden?
Ich geh einfach hin, auf den Hof oder am Acker, meine Erfahrung damit ist recht gut.
So sehe ich das auch, Du willst ja was von Ihnen u. Sie nichts von Dir
Fahr durch die Prärie, schaue ob ein Bauer gerade sein Feld macht u. gehe auf Ihn zu, das ist die richtige Lösung
Donnerstag 8. Oktober 2015, 15:28
Ich würde die Annonce schnell wieder entfernen und hoffen, dass niemand sie wirklich gelesen hat!
Als Beispiel mal dies:
"Da war in Bayern kein Schatzregal haben, benötige ich nur die Genehmigung des Grundstückseigentümers."Wenn du in Bayern kein Schatzregal hast, warum erwähnst du den Blödsinn dann?
Auch mit Schatzregal brauchst du keine Genehmigung einer Behörde, da das Schatzregal nur die Eigentumsverhältnisse an einer Sache regelt. Also, es tritt nur (widerrechtlich) in Kraft, wenn du die Goldkiste gefunden hast und auch nur dann, wenn du so blöd bist, die Goldkiste zu melden!
Den Rest des Unfugs, will ich nicht gelesen haben!
Gruß
cw
Donnerstag 8. Oktober 2015, 15:35
Donnerstag 8. Oktober 2015, 16:47
Das tut weh....an Naivität kaum zu überbieten....
Donnerstag 8. Oktober 2015, 16:48
Ich würde es auch entfernen und die Bauern direkt fragen gibt meistens ein Interessantes Gespräch und danach die Erlaubnis zum suchen .
Meine ebay Kleinanzeige zur Auftragssuche bei verlorenen Dingen hat mir ebay gelöscht obwohl ich als kostenlos und zu Übungszwecken angeboten hatte. Auf Nachfrage bei ebay kam dann diese Erklärung.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bei Ihrer Tätigkeit bzw. Dienstleistung handelt es sich um ein anmeldepflichtiges Gewerbe, da Sie öffentlich dafür werben, und diese Dienstleistung nicht nur im Freundeskreis erbringen. Sie benötigen zur Erbringung dieser Dienstleistung zumindest einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum mit dem Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt Ihnen dazu ihr zuständiges Gewerbeamt.
Gruß Michael
Zuletzt geändert von michaelchristian am Donnerstag 8. Oktober 2015, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Donnerstag 8. Oktober 2015, 16:49
Ja ok. Schreit mich nicht an. Ich nehms ja raus.
wie konnte ich nur

sein??
Naja aus Fehlern lernt man...
Donnerstag 8. Oktober 2015, 16:57
Oh je, von wo kommst du denn?
Donnerstag 8. Oktober 2015, 17:00
cellcen hat geschrieben:Ja ok. Schreit mich nicht an. Ich nehms ja raus.
wie konnte ich nur

sein??
Naja aus Fehlern lernt man...
Nimms locker
Donnerstag 8. Oktober 2015, 17:09
Beim naechsten Mal (?) einfach VORHER mal anfragen :).
Donnerstag 8. Oktober 2015, 17:11
ok werde ich mir merken.....
Donnerstag 8. Oktober 2015, 17:23
Die Annonce ist immer noch drin , viel Spass
Donnerstag 8. Oktober 2015, 19:10
cellcen hat geschrieben:ok werde ich mir merken.....
Wir auch
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