Freitag 9. Januar 2015, 19:33
Freitag 9. Januar 2015, 20:00
Freitag 9. Januar 2015, 20:06
Freitag 9. Januar 2015, 20:12
Freitag 9. Januar 2015, 20:27
Freitag 9. Januar 2015, 21:12
Freitag 9. Januar 2015, 21:27
coinwhisper hat geschrieben:Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben soweit ich das sehen kann, keine Wirkung!![]()
Artikel 19 GG
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Bedeutet: Es MUSS (nicht kann!), also es muss ein Denkmalschutzgesetz für die BRD geben und nicht, jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz besitzen.
Weiter MUSS (nicht kann!), dass Gesetz, dass ein Grundrecht einschränkt (z. B. 5.3 GG), dieses unter Angabe des Artikels nennen! (Zitiergebot)
Ich kenne keines der Denkmalschutzgesetze, die mir diese Forderung aus Art. 19 GG liefert! Hat einer von euch vielleicht nähere Hinweise?
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
cw
Freitag 9. Januar 2015, 21:32
Freitag 9. Januar 2015, 21:34
Freitag 9. Januar 2015, 21:36
Freitag 9. Januar 2015, 21:47
Freitag 9. Januar 2015, 21:49
Cherokee hat geschrieben:coinwhisper hat geschrieben:Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben soweit ich das sehen kann, keine Wirkung!
cw
also wenn du nicht bald mit deinen grungesetzten aufhörst!
Freitag 9. Januar 2015, 21:52
Titus Pullo hat geschrieben:Cherokee hat geschrieben:coinwhisper hat geschrieben:Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben soweit ich das sehen kann, keine Wirkung!
cw
also wenn du nicht bald mit deinen grungesetzten aufhörst!
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ich habs ihm auch schon gesagt, aber er kann wohl nix dafür...
Freitag 9. Januar 2015, 21:56
Freitag 9. Januar 2015, 22:07
Freitag 9. Januar 2015, 22:09
Sarkozi hat geschrieben:Dieser Link hat ein User im DF gezeigt, und dachte dass der auch hier interessant sein könnte.
http://www.denkmalliste.org/denkmalschutzgesetze.html
Freitag 9. Januar 2015, 22:09
Titus Pullo hat geschrieben:coini, wenn das ja alles so gegen das Grundgesetz verstößt, warum tust du dir und uns nicht einen Gefallen und ziehst mit einem Anwalt vor Gericht?![]()
Die Leute hier jedes mal mit dem Kauderwelsch über das Grundgesetz vollzuquasseln ändert an der Sache 0. Und ich hatte dir doch schonmal gesagt , alle die hier sind, wissen es doch längst, dass das alles gegen das Grundgesetz verstößt ;)![]()
Freitag 9. Januar 2015, 22:17
Freitag 9. Januar 2015, 23:50
coinwhisper hat geschrieben:Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben, soweit ich das sehen kann, keine Wirkung!![]()
Artikel 19 GG
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Bedeutet: Es MUSS (nicht kann!), also es muss ein Denkmalschutzgesetz für die BRD geben und nicht, jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz besitzen.
Weiter MUSS (nicht kann!), dass Gesetz, dass ein Grundrecht einschränkt (z. B. 5.3 GG), dieses unter Angabe des Artikels nennen! (Zitiergebot)
Ich kenne keines der Denkmalschutzgesetze, die mir diese Forderungen aus Art. 19 GG liefern! Hat einer von euch vielleicht nähere Hinweise?
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
cw
Samstag 10. Januar 2015, 11:19
Samstag 10. Januar 2015, 11:27
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Samstag 10. Januar 2015, 15:01
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