Ich habe ja nichts gegen neue Nachrichten ,aber so langsam schwillt mir echt der Kamm
Wie ihr unten im portal in den news
https://www.archaeologie-online.de/nach ... eckt-4511/ selber lesen könnt steht da dieser Artikel ,der beim besten Willen nicht unkommentiert stehen bleiben darf .
Es stellt sich für mich sogar die Frage , ob man diesem Sprachrohr der höchst fragwürdigen Rechtsverdreher des deutschen Beamtentums hier überhaupt eine Plattform geben sollte .
Um eines klarzustellen : Diese genannte Seite ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ,einer Rechtsform die jeder Bürger in diesem Lande gründen darf.
Freilich wäre kein zuständiger Beamter so dämlich da im Impressum aufzutauchen . Zumal man sich im Impressum schon mal soweit absichert ,dass Fehlinformationen -oder sollte man es besser gezielte Falschinformationen nennen - nicht bewusst geschrieben wären .
Zitat : In Westfalen-Lippe braucht jeder, der nach im Boden oder in Gewässern VERBORGENEN OBJEKTEN suchen möchte, eine Grabungserlaubnis nach § 13 Denkmalschutzgesetz NRW.
Hierzu eine Richtigstellung aus dem Originaltext §13 : Wer nach BODENDENKMÄLERN graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will ....
Auch das westfalen-blatt lässt sich hier ohne Widerstand oder jegliche Sachkenntnis von Dr. Spiong ,Aussenstelle Bielefeld , missbrauchen indem es folgendes veröffentlicht :
1. Zitat: Ein illegaler Schatzsucher ...
Anmerkung meinerseits: Wenn man nicht gezielt nach relevanten Artefakten sucht ,welche diese Kategorien (welche???) erfüllen ,dann kann man auch nicht `illegal`sein . Die fast unwahrscheinliche Tatsache ,dass man bei der Suche nach Bauer Ewald`s Ehering ein bewegliches Bodendenkmal entdecken KÖNNTE ,kann niemals eine Rechtfertigung für die Einschränkung eines Bürgerrechtes sein.
2. Zitat: Aus archäologischer Sicht sei der Fund aber bedeutsam, weil es eine Ansammlung von Münzen sei ...
Anmerkung meinerseits : Es ist also bedeutsam und erfüllt die Bedingungen des `Schatzregales` ,wenn ein Irgendjemand 6 Mariengroschen und ein paar kupferne Pfennige abseits des Fußweges (?) beimScheissen verloren hat oder ob er auf der Flucht von ein paar Wegelagerern sie verloren oder schnell verscharrt hat . Die Auswertung des Fundzusammenhanges hätte auf jeden Fall ganz neue Erkenntnisse des Lebens der Gegend zwischen 1660 und 1680 bringen können .
3.Zitat: Der Raubgräber habe das Areal zerstört, indem er nach den Münzen gebuddelt habe. „Damit sind mögliche Spuren für uns Archäologen verloren gegangen.
Anmerkung meinerseits : Raubgräber ??? Auf wieviel Quatratzentimeter belief sich denn dieses `Areal` ,bevor er aufgrund des Kupfermülls erkennen konnte um welche archäologische `Sensation` es sich handelte ? Und wenn es paar Quadratmeter waren ,was erhoffte man sich dann noch für einen
`Fundzusammenhang`?
4.Zitat : Wenn man auf einem Acker etwas findet, ist das mit Sicherheit schon etliche Male umgepflügt worden. Man hat dann zwar ein Fundstück, aber der Fundort erzählt keine Geschichte. Das ist in alten Wäldern anders, denn dort sind die Erdschichten ja oft seit langer Zeit unberührt.
Anmerkung meinerseits : Hier wird die pervide Begründung des Verbotes des Waldsondelns offensichtlich: Zeigt mir nur mal ein einziges Waldstück ,welches irgendwie zugänglich , komerziell ausbeutbar oder sonstwie nutzbar wäre und seit jeher trotzdem unberührt ist .
Und so ganz nebenbei wird liest sich zwischen den Zeilen heraus ,dass es dem Herrn Dr. offensichtlich doch sowas von egal ist wenn jemand auf einem Acker sondelt ? Tausend mal umgepflügt? Und wenn nun eine große Kiste voll mit Römergold unter der Pflugschicht detektiert und ausgebuddelt wird ? Dann ist wieder alles ganz anders und doch nicht egal??? Und dann? Dann gelten wieder die Gesetze des Herrenmenschen Dr. Spiong ?
Schlussendlich noch eine Anmerkung zu den Urteilen des Verwaltungsgerichtes Minden und des Oberverwaltungsgerichtes Münster :
Diese rechtsstaatlichen Urteile sind zwar aufgrund der derzeitigen Zustände nachvollziehbar ,aber sie basieren einzig darauf ,dass es aus meiner Sicht ein mehr als zweifelhaftes Gutachten einer hochgestellten voreingenommenen Interesssenslobby gab ,welche einen weiteren Meilenstein zur Entmündigung ,Bevormundung und der Kriminalisierung der Bevölkerung geleistet hat . Und die aufgrund des fehlenden Tatbestandes Amtsmissbrauches unantastbar ist. Würde man wieder den Tatbestand des Amtsmissbrauches einführen , dann müsste man wahrscheinlich die gesamte deutsche Amtsarchäologie ausser in Bayern neu aufbauen .
Fazit : Es spielt praktisch keine Rolle mehr ,welche Rechte dem Bürger THEORETISCH laut dem Gesetz zugesprochen werden . Wer daran glaubt ,ist ein Narr.
Dieser Mafia ist es praktisch freigestellt ,ob es jeder Musketenkugel einen besonderen wissenschaftlichen Wert andichten darf. Dann hat niemand eine Chance sich dagegen zu wehren.
Bleibt die Frage ,ob sich der (Rechts)staat immer weiter von den Bürgern entfernt ,oder ob die ihm freiwillig weglaufen ...
